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Eltern-Kind-Inforservice (EKIS)

Der Zweck
Als Folge der Senkung der Geburtenbeihilfe 1996 gab es in Österreich massive Einbrüche bei der Inanspruchnahme der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Die Steiermark hat – als Reaktion auf die Gefährdung dieser wichtigen Vorsorgemaßnahme – das MKP-Erinnerungsservice ins Leben gerufen: Schwangere bzw. Eltern sollten gezielt und zeitgerecht per Info-Mail an bevorstehende MKP-Termine erinnert und – vor allem – über Inhalt und Bedeutung der Untersuchungen informiert werden. 1999 wurde das Impfscheckheft (ab 2010 "Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind") entwickelt. Es dient als zentrales Medium zur Abwicklung der Gratis-Impfaktion für 0- bis 6-Jährige und des MKP-Infoservices. Diese Koppelung bringt neben administrativen auch ökonomische Vorteile. Die Voraussetzung dafür ist ein elektronisches Datensystem, das personalisierte Infobriefe zum richtigen Zeitpunkt an die richtigen Personen ausgibt. Mittlerweile werden 14-tägig rd. 2500 Infobriefe an Schwangere und Eltern von Kindern bis zum 6. Lebensjahr verschickt.

Beitritt zum EKIS

  • Im Optimalfall erfolgt die Zuweisung zum Mutter- bzw. Eltern-Kind-Infoservice bereits nach dem ersten Besuch bei den niedergelassenen GynäkologInnen, die das ausgefüllte bzw. mittels Rezeptvordruck erstellte Datenblatt an die WAVM übermitteln.
  • Seit 2015 können sich schwangere Frauen aber auch direkt zum Infoservice anmelden.
  • Wenn das Kind geboren ist können sich jene Mütter/Eltern, die noch nicht im MKP-Infoservice sind, mit dem Erhalt des Scheckheftes "Gesundheit für Eltern und Kind"  zum EKIS anmelden.

Bis zur Geburt des Kindes umfasst das EKIS folgende Untersuchungstermine:
2. gyn. Untersuchung inkl. interne Untersuchung und Ultraschall (17.-20. SSW)
3. gyn. Untersuchung inkl. Labor (25.–28. SSW)
4. gyn. Untersuchung inkl. Ultraschall (30.–34. SSW)
5. gyn. Untersuchung (35.–38. SSW)
Die Durchführung dieser Untersuchungen (inkl. der 1. Untersuchung bis zur 16. SSW) ist Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes ab dem 21. Lebensmonat (außer, die Schwangerschaft wurde erst später festgestellt).

Impf- und MKP-Infoservice von 0 bis 6:
3. Untersuchung d. Kindes inkl. persönlichem Impfkalender für das Kind (3.–5. LMO)*
4. Untersuchung d. Kindes inkl. HNO (7.–9. LMO)
5. Untersuchung d. Kindes inkl. Augenuntersuchung (10.–14. LMO)
6. Untersuchung d. Kindes inkl. Augenuntersuchung (22.–26. LMO)
7. Untersuchung d. Kindes (34.–38. LMO)
8. Untersuchung d. Kindes (46.–50. LMO)
9. Untersuchung d. Kindes (58.–62. LMO)

*Die Neugeborenen-Untersuchung in der Klinik und die 2. Untersuchung in der 4. bis 7. Lebenswoche sind auf Grund des Zeitlaufes nicht Teil des MKP-Infoservices.

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